Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines zur Teilnahme

Es kann jeder Teilnehmen, der gesund ist und den in der jeweiligen Touren- oder Kursbeschreibung angeführten Anforderungen gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. Für den Zustand und die Wartung der Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber AlpenAlpin. Unsere Bergführer o.Ä. sind berechtigt, zu Beginn und auch noch während der Tour / Kurs bzw. Reise, Teilnehmer die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Soweit wir durch den Ausschluss Aufwendungen ersparen oder von Leistungsträgern erstattet erhalten, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.

2. Anmeldung

Ihre Anmeldung kann über das Buchungsformular auf unserer Homepage, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Teilnahmevertrages verbindlich an.

3. Buchungsbestätigung und Zahlung

Der Teilnahmevertrag kommt zustande, wenn Ihnen unsere entsprechende schriftliche
Buchungsbestätigung zugeht.
Zeitgleich oder nach Vertragsschluss erhalten Sie unsere Rechnung. Auf den Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von mindestens 70,00 Euro zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Tour / Kurs bzw. Reisebeginn zu zahlen, ohne dass es hierzu einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Erhalten Sie die Rechnung 14 oder weniger Tage vor dem Tour / Kurs bzw. Reisebeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, bei nicht fristgerechter Zahlung, ihnen die gesetzlich geregelten Mahn bzw. Bearbeitungsgebühren zu verrechnen.

Bankverbindung: Kto.-Nr.: 36035520000
BLZ: 40720
IBAN: AT984072036035520000
BIC: VBGOAT21XXX,
Volksbank Bad Goisern, Zweigstelle Steeg a. H.

4. Unsere Leistungen

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen zu den einzelnen Veranstaltungen. Die Ausschreibungen stellen insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren.
Alle Preise beziehen sich auf die von uns beschriebenen Angaben. Übernachtung, Verpflegung sowie Anfahrt sind, wenn nicht angegeben, vom Teilnehmer selber zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit bei allen Veranstaltungen mit dem Bergführer anzureisen. Eine Beteiligung an den Fahrtkosten ist obligat.

Die Leiter aller Veranstaltungen und Reisen sind staatlich geprüfte Berg- u. Skiführer, Canyoning Guides, Wanderführer oder ähnlich qualifiziert.
 
Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Wir führen bei allen Veranstaltungen und Reisen eine gut sortierte Reiseapotheke mit. Medikamente, die Sie speziell benötigen, müssen jedoch von Ihnen selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden.

5. Leistungsänderungen

5.1. Preisänderungen:

Wir behalten uns vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die nicht von unserem Willen abhängig sind, zu erhöhen. Derartige Gründe sind etwa die Änderung allfälliger Beförderungskosten oder die für die Tour anzuwendenden Wechselkurse.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% des Tour/Kurs oder Reisepreises, können sie vom Vertrag unentgeltlich zurücktreten. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen wird diese ebenso an unsere Gäste weitergegeben. Wir informieren sie über solche Änderungen unverzüglich, nach Kenntnis vom Änderungsgrund.

5.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Tour:

Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Der Bergführer o.Ä. ist zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet scheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche uns gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und es teilen die übrigen Gäste der Bergtour dasselbe Schicksal.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Nehmen Sie nach Tour / Kurs bzw. Reiseantritt einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

7. Mindesteilnehmerzahl

Kurse, Führungen und Flugreisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis abzüglich Stornogebühren zurück. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, werden wir Ihnen ein neu errechnetes Angebot machen. Sind Sie mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden, so kommt ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Veranstaltung dann durchgeführt wird.

8. Rücktritt

8.1. Rücktritt des Gastes

Sie können jederzeit vor Beginn der Tour/ Kurs oder Reise vom Vertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber uns, alpenalpin zu erklären. Im Falle des Rücktritts können wir, soweit wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen eine Entschädigung wie folgt verlangen:

  • Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Tour / Kursbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 70,00 Euro pro Person.
  • Bei Rücktritt vom 29. bis zum 14. Tag vor Touren- oder Kursbeginn: 40 % vom Tour- oder Kurspreis.
  • Bei Rücktritt vom 13. Tag bis zum 1. Tag vor Touren- oder Kursbeginn: 70 % vom Tour- oder Kurspreis.
  • Am Tag des Tour- oder Kursbeginns sowie bei Nichtantritt: 100 %

Bei Vermittlung eines Linienfluges, gelten die Storno – Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zzgl. einer Bearbeitungsgebühr.

8.2. Rücktritt der Alpinschule / Bergführer vor Antritt

Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die wir keinerlei Einfluss haben und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, so können wir als Alpinschule / Bergführer ebenfalls die Tour stornieren, ohne jeglichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt zu sein. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa Witterungsbedingungen, staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen usw. In einem solchen Fall wird der Tour / Kurs bzw. Reisepreis abzüglich des Verwaltungsaufwandes rückerstattet.

9. Ersatzperson:

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unser Vertragspartner bleiben Sie. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag ein. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 70,-.

10. Versicherungen

10.1. Versicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass anfällige private Versicherungen in Zusammenhang mit den geplanten Touren von den Gästen selbst abzuschließen sind. Es wird weiters festgehalten, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten entstehen können, die vom zuständigen Sozialversicherungsträger im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selber zu bezahlen sind.
Zusätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reise – Rücktrittskosten – Versicherung.

10.2. Sonstiges

Der Gast ist für die Einhaltung der allfälligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einen solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Tour / Kurs bzw. Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

12. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung betraglich auf jene Summe beschränkt, welche der Deckung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers, bzw. seines Erfüllungsgehilfen entspricht. Bloße Vermögensschäden werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen, Seilbahnfahrten), wenn diese Leistungen in der Touren / Kurs bzw. Reisebeschreibung und der Teilnahmebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil unserer Leistungen sind. Wenn und soweit allerdings für den Schaden eines Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden ist, haften wir dem Teilnehmer nach Maßgabe des vorangegangenen Absatzes.

13. Alpine Gefahren / erhöhtes Risiko

Es ist zu beachten, dass bei allen Touren / Kursen und Veranstaltungen im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden und vieles mehr). Trotz umsichtiger Tourenplanung und fürsorglicher Betreuung durch den Bergführer o.Ä, bleibt ein gewisses Restrisiko. Dieses alpine Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung, ist eine frühere Anreise zu empfehlen. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der entsprechenden alpinen Fachliteratur über die geplanten Tourenziele zu informieren.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Der Teilnehmer kann nur innerhalb eines Monats, nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt des Tour / Kurs bzw. Reiseendes gegenüber uns Alpenalpin, Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung geltend machen. Nach Ablauf dieser
Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Entsprechende Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Tour / Kurs bzw. Reise dem Vertrage nach enden sollte.

15. Veranstalter

Veranstalter ist Alpenalpin, Inhaber Thomas Kukla, staatlich geprüfter
Berg- und Skiführer, Au 115, A-4822 Bad Goisern
Telefon 0043/664/390 31 37 ; e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

16. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Sollte bei Klagen des Teilnehmers gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach österreichisches Recht nicht angewendet werden, findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden Anwendung.

17. Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Gästen ergeben, ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht unseres Sitzes in Bad Goisern, Oberösterreich zuständig.

PDF Download